Noch eine kleine Erinnerung an die Registrierungspflicht bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

Aktuelles vom 27.11.2023 / 1.1.2024:



Noch eine kleine Erinnerung an die Registrierungspflicht bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen  

Nachtrag 1.1.2024: Laut BRAK soll der Bußgeldtatbestand zur Nichtregistrierung bei goAML jedoch erst am 1.1.2025 in Kraft treten.

Sie Lieben, 

bis Ende dieses Jahres müssen beim Meldeportal goAML Web, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Unternehmen und Personen, die dem Geldwäschegesetz unterfallen, registriert sein. Es geht um...


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