Die Privatisierung der Rechtsprechung?

Aktuelles vom 11.4.2024:



Die Privatisierung der Rechtsprechung?
 

Sie Lieben!
 

Rechtsprechung zitiert man, indem man das Gericht, die Entscheidung (Urteil, Beschluss, Vergleich), den Tag der Entscheidung und das Aktenzeichen angibt. Sofern die Rechtsprechung z. B. aus einer Zeitschrift oder einem Kommentar eines Verlages entnommen wurde, da sie dort genannt ist, zitiert man die Quelle der Zeitschrift oder des Kommentares des Verlages. So habe ich das bisher immer gemacht und so war das m. E. auch...


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