Ab heute Voranmeldung möglich

Aktuelles vom 1.8.2024:



Ab heute Voranmeldung möglich
 

Sie Lieben,

das Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1.11.2024 in Kraft. Personen, die ihr Geschlecht und/oder Namen beim Standesamt ändern lassen wollen, können sich bereits am 1.8.2024 dort anmelden, was der beschlossenen dreimonatigen Voranmeldezeit beim Standesamt entspricht. Die Zuständigkeit der Standesämter ist aus § 45b SBGG.

Ggf. benötigen Sie diese kleine "Erinnerung" für den einen oder anderen Mandanten, der dies tun möchte. Wenn nicht,...


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