Kleine Erinnerung an die mögliche Verjährung Ihrer Gebühren zum 31.12.2023

Aktuelles vom 27.11.2023:



Kleine Erinnerung an die mögliche Verjährung Ihrer Gebühren zum 31.12.2023

Sie Lieben, 

die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB drei Jahre. Es gibt aber auch andere Verjährungsfristen. Um den Verjährungseintritt ordnungsgemäß berechnen zu können, sollte man wissen, welche Verjährungsfrist gilt. 

Da für Rechtsanwaltskosten kein anderer Paragraf vorgesehen ist, verjähren die Ansprüche des Rechtsanwaltes wegen seiner Gebühren und Auslagen in drei Jahren gem. §...


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