Neue Zuständigkeiten Bundesverfassungsgericht

Aktuelles vom 15.2.2024:



Neue Zuständigkeiten Bundesverfassungsgericht

Bekanntgabe:

"Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 ist abweichend von § 14 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes über das 
Bundesverfassungsgericht der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts auch zuständig:

I. Für Normenkontrollverfahren (§ 13 Nummer 6 und Nummer 11 BVerfGG) und Verfassungsbeschwerden aus den Rechtsbereichen
1. des Asylrechts;
2. des Aufenthaltsrechts und der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen;
3. des...


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