Nur noch bis zum 30.9.2024 möglich!

Aktuelles vom 4.8.2024:



Nur noch bis zum 30.9.2024

Sie Lieben,


nur noch bis zum 30.9.2024 ist die Einreichung der Schlussabrechnung für Corona-Wirtschaftshilfen möglich. Eine weitere Fristverlängerung soll es nicht mehr geben.

Weiterlesen können Sie zu diesem Thema beim BMWK hier.

Herzliche Grüße und einen zauberhaften Sonntagabend wünscht

Konstanze Halt

 

PS: Wer krampfhaft an etwas festhält, kann womöglich alles verlieren. Lass los und dir wird es besser gehen. Lass los und du wirst neue Ideen...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!