Neue Zwangsvollstreckungsformulare: Übergangsfrist wurde verlängert!!!

Aktuelles vom 24.11.2023:



Neue Zwangsvollstreckungsformulare: Übergangsfrist wurde verlängert!!!

Ihr Liebe, Sie Lieben,

heute wurde vom Bundesrat zugestimmt, dass die neuen Vollstreckungs- und Pfändungsformulare nicht ab dem 1.12.2023 benutzt werden müssen. Vielmehr können die alten Formulare bis 31.8.2024 angewendet werden. Die Übergangsvorschrift wurde also um weitere neun Monate verlängert. Weiterhin soll die Übergangsregelung, die die Nutzung der Formulare für den Gerichtsvollzieherauftrag für...


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