beA auch als zusätzlichen Schriftformersatz für elektronische Kommunikation in Verwaltungssachen zulassen

Aktuelles vom 10.7.2023: 



beA auch als zusätzlichen Schriftformersatz für elektronische Kommunikation in Verwaltungssachen zulassen

Sie Lieben,

"Mit der fortschreitenden Digitalisierung ist zunehmend das Bedürfnis nach weiteren Möglichkeiten des elektronischen Schriftformersatzes in Verwaltungsverfahren entstanden. Soweit in Verwaltungsverfahren Schriftformerfordernisse für Behörden gelten, wird beklagt, dass die Ausstattung mit qualifizierten elektronischen Signaturzertifikaten und den...


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