Wie versprochen, aktuelles zum eBO

Aktuelles vom 23.2.2023: 



Wie versprochen, aktuelles zum eBO

Sie Lieben,

wie versprochen konnte ich mich nun erneut intensiv mit dem eBO befassen (mein Artikel hier-klick). Es gibt da nur ein Problem.

Eigentlich geht es zum 1.1.2024 zunächst um den Empfang von Zustellungen, also dass die entsprechenden in § 174 Abs. 2 ZPO (Fassung ab 1.1.2024) genannten Personen den elektronischen Empfang über ein Postfach (ein eBO) einzurichten haben (= passive Nutzungspflicht). Allerdings muss man derzeit auf...


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