eBO-Vorhaltepflicht Patentanwälte

Aktuelles vom 26.10.2023: 



eBO-Vorhaltepflicht Patentanwälte 

Sie Lieben,

heute wurde ein Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung vom BMJ veröffentlicht.

Ab dem 1. Januar 2024 sind Patentanwälte im Zivilprozess aufgrund des dann geltenden § 173 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung als „sonstige in professioneller Eigenschaft am Prozess beteiligte Personen“ zur Eröffnung eines sicheren Übermittlungsweges verpflichtet. Ihnen steht hierbei als...


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