Änderung des Bundesdisziplinargesetzes und Übertragung von Zuständigkeiten

Aktuelles vom 21.10.2024:



Änderung des Bundesdisziplinargesetzes und Zuständigkeiten

 

Sie Lieben,

 

rückwirkend zum 1.4.2024 ist die am 18.10.2024 verkündete Anordnung des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes in Kraft. Für die Vollstreckung hat dies nichts zu bedeuten, aber für Anwälte, die einen Beamten vertreten oder falls Sie selbst Beamte/r sind, sollte dies beachtet werden:

 

"Dem Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund werden...


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