Ausfüllhinweise in PINK zur Pfändung und Vollstreckung direkt auf den Formularen, die Pflicht zum 1.9.2024 sind

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Seit dem 22.12.2022 gibt es neue Vollstreckungs- und Pfändungsformulare, die eigentlich ab dem 1.12.2023 angewendet hätten werden müssen. Doch am 24.11.2023 entschied der Bundesrat, dass es eine längere Übergangsvorschrift gibt, mithin müssen die Formulare erst ab dem 1.9.2024 angewendet werden. Die Ausfüllhinweise in PINKdirekt auf den BMJ-Vollstreckungs- und Pfändungsformularen erhalten Sie hier zum Download.

Für die Vollstreckung von...


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