InsO Stellt der Eröffnungsbeschluss einen Vollstreckungstitel dar, aus dem der Insolvenzverwalter einen PFÜB beantragen kann?

In § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO sind als "weitere Vollstreckungstitel", aus denen die Zwangsvollstreckung betriebe werden kann, Entscheidungen, gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde stattfindet, genannt. Mithin müsste der Eröffnungsbeschluss im Insolvenzverfahren ja ein Titel sein, denn hier ist die Beschwerde zulässig. 

§ 148 Abs. 2 InsO bestimmt, dass der Insolvenzverwalter auf Grund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses die Herausgabe der Sachen, die sich im Gewahrsam des...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!