Werben auf Kanzleifachwissen24.de

Vor einiger Zeit erhielt ich von einer großen schuldnerberatenden Firma ein Angebot, deren Werbung unter meinem Artikel Die Pfändung von Gesellschaftsanteilen zu schalten.


Allerdings sprach man mich mit „Herr Halt“ an und der Artikel, der verlinkt werden sollte, sollte zu einer Lohnpfändungsseite mit konkurrierenden Angeboten gehen. Gesellschaftsanteile und Lohnpfändung? Mein Bauchgefühl lehnte dankend ab, da Kanzleifachwissen24.de nicht verramscht werden wird. Aber gegen eine seriöse Werbung unter den wenigen freigeschalteten Artikeln auf Kanzleifachwissen24.de von Anwaltskanzleien und Inkassounternehmen zu den passenden Themen habe ich nichts einzuwenden, denn als Nichtanwältin darf ich nicht rechtsberatend tätig werden. Ihre Werbung macht also Sinn, potenziellen Mandanten zu helfen und Kunden zu bekommen.


 

Sie könnten auf folgenden Artikelseiten Werbung schalten:

 
1. Zum Ersten Werbung rund um Gesellschaften einschließlich Gesellschaftsanteilpfändung hier-klick
 

 


Vorgeschlagener Kanzleiwerbetyp: Alles rund um Probleme mit Gesellschaften (für und gegen) einschließlich Pfändung

 

 

2. Zum Zweiten Werbung rund um Banken einschließlich Kontopfändung hier-klick
 

 

Sowohl der Kontopfändungsartikel vom letzten Jahr als auch von diesem Jahr sind auf meiner Youtubeseite recht beliebt.


Vorgeschlagener Werbetyp: Alles rund um Probleme mit Banken (für und gegen) einschließlich Pfändung.

 

 

3. Zum Dritten Werbung rund um Arbeitgeber einschließlich Lohnpfändung hier-klick
 

In Kürze erscheint mein neues Video zur Lohnpfändung auf Youtube. Auch dort gebe ich einen freigeschalteten Link zu Kanzleifachwissen24.de zum freien Downloaden der neuen Lohnpfändungsfreigrenzen. Genau wie im letzten Jahr wird diese Artikelseite auf Kanzleifachwissen24.de gut besucht werden. Der Link vom letzten Jahr ist zudem derselbe.


Vorgeschlagener Werbetyp: Alles rund um Probleme mit Arbeitgeberfirmen (für und gegen) einschließlich Pfändung

 
Wie werden vorgenannten Artikelseiten gefunden:
Über meine Youtube-Videos oder über die Suchmaschinen.

 

 

Mein aktuelles Einführungs für Sie:

Bild 8 cm breit x 5 cm hoch 50 EUR zzgl. 19 % USt. pro Monat

Kanzleifachwissen24.de-Nutzer erhalten einen Dankeschöntreuerabatt von 10 %.

 

- Verlinkung direkt zu Ihrer Kanzlei- oder Firmenwebseite, 
- Kennzeichnung als externe Werbung

 

Gern helfe ich Ihnen beim Erstellen einer Anzeige für 50 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer.


Unter die Youtube-Videos werde ich sinnentsprechend einen Kommentar integrieren, dass ich keine Anwältin bin, mithin nicht rechtsberatend tätig werden darf. Ich konnte jedoch Anwaltskanzleien und/oder Inkassobüros finden, welche Ihnen helfen können. Dann folgt der Link zur entsprechenden Artikelseite zu 1., 2. oder 3. zu Kanzleifachwissen24.de, wo Ihre Werbung steht.

 

Sofern Sie kein Interesse haben, kennen Sie womöglich Junganwälte, die noch eine gute Werbemöglichkeit benötigen. Auf youtube.de wird sehr oft mindestens eine (mir völlig fremde) Kanzlei angezeigt, wenn man sich die Videos von „Konstanze Halt“ angucken möchte. Auf google.de kamen letztens gleich zwei Kanzleien mit ihrer dortig finanzierten Werbeanzeige, wenn man Kanzleifachwisse24.de in das Suchfeld eingab. Mit Ihrer Werbung auf einer der drei angebotenen Artikelseiten hier auf Kanzleifachwissen24.de werden Sie nicht nur für kurze Zeit eingeblendet, sondern für den gewissen gebuchten Zeitraum rund um die Uhr.


Ich freue mich sehr, mit diesem Angebot Ihren potenziellen Mananten professionelle Hilfe zu geben, nämlich SIE. Da ich mich auf völlig neuem Terrain bewege, bitte ich um Nachsicht, sofern ich etwas vergessen habe. Bitte melden Sie sich bei Fragen oder Wünschen: Kontakt

Lieben Dank, herzlichst Ihre

Konstanze Halt

PS: Ungewöhnliche Zeiten fordern ungewöhnliche Maßnahmen. Gemeinsam bekommen wir das hin! LOVE