Videokonferenztechnik in Zivilprozessen

Aktuelles vom 12.6.2024:



Videokonferenztechnik in Zivilprozessen 

Sie Lieben, 

der Vermittlungsausschuss des Bundesrates hat sich geeinigt:

"Der Einigungsvorschlag stellt klar, dass in allen betroffenen Gerichtsbarkeiten Videoverhandlungen nur möglich sind, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Vorsitzende Richter den Prozessparteien und ihren Vertretern die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen....


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