InsO Regelinsolvenzverfahren

Die Regelinsolvenz bzw. das Regelinsolvenzverfahren ist das allgemeine Insolvenzverfahren in Deutschland. Die Bestimmungen der Regelinsolvenz sind mit einigen Ausnahmen auch anzuwenden für Verbraucherinsolvenzschuldner, deren Schuldenbereinigungsversuche gescheitert sind.

 

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird durch einen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingeleitet (§ 11 ff. InsO). Dieser kann von einem Gläubiger (Fremdantrag) oder vom Schuldner selbst (Eigenantrag) gestellt...


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