Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen ab 1.1.2024

Aktuelles vom 18.10.2023: 



Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen ab 1.1.2024  


Einen wunderschönen guten Tag,

die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach § 17 Abs. 2 S. 1 des Berufsbildungsgesetzes wurde heute verkündet. Sie beträgt, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 begonnen wird:

  • im ersten Jahr einer Berufsausbildung 649 Euro
  • im zweiten Jahr einer Berufsausbildung 766 Euro
  • im dritten Jahr einer Berufsausbildung 876 Euro
  • und im vierten...

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