Aktenauszug /Akteneinsicht / Versendungspauschale an Kfz-Haftpflichtversicherung

Für den ersten Aktenauszug, den der Rechtsanwalt für die Kfz-Versicherung fertigt (inkl. Einsichtnahme in die Unfallakte und Übersendung an die Kfz-Versicherung), könnten Sie mindestens 25 EUR1 als Pauschalhonorar zzgl. Fotokopiekosten gem. Nr. 7000 VV RVG und Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Vorsteuerabzugsberechtigung beachten) berechnen. Für einen zweiten Aktenauszug wurden nach DAV-Abkommen seinerzeit 13 EUR gezahlt. Ich empfehle durchaus etwas mehr zu vereinbaren analog der höheren...


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