Geltendmachung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Wenn ein Rechtsanwalt für einen bestimmten Auftrag, z. B. Vertragsentwurf mit 50 Mio. EUR Streitwert, eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu seiner bestehenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, die dieser gem. § 51 BRAO haben und deren Mindestsumme 250.000 EUR betragen muss, abschließt, kann er für diese bestimmte Angelegenheit die eingezahlten Prämien an seinen Mandanten weiterreichen. Dies gilt gem. Nr. 7007 VV RVG aber nur für die im Einzelfall abgeschlossene...


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