Die Aufhebung der Prozesskostenhilfe

Aufgehoben werden kann Prozesskostenhilfe gem. § 124 ZPO dann, wenn

  • die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat;
  • die Partei absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben über die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht oder eine Erklärung nach § 120a Abs. 1. S. 3 nicht abgegeben hat;
  • die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die...

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