Drucksachen KostRÄG 2021

Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG 2013), welches seit dem 1.8.2013 gilt, wurde zum 1.1.2021 abgelöst durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021).

Drucksachen sind dazu da, falls Sie etwas aus den von der Bundesregiergung vorgesehenen Inhalten zitieren müssen, weil das Gericht, der Rechtspfleger oder der Gerichtsvollzieher das anders sieht.

Es ist also zu beachten, ob das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach altem Recht (2. KostRMoG 2013) oder nach neuem Recht...


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