Archiv: Die Beglaubigung der Klage und sonstigen Schriftstücken - kann oder muss man? - bis 31.12.2021

Kundenfrage: Ich wollte schon immer mal wissen, ob man die Kopie von Klageschriften sowie Schriftsätzen immer beglaubigen muss? Wenn ja, dann würde mich mal die gesetzliche Grundlage interessieren. Einige Kanzleien beglaubigen nämlich nicht.

 

Antwort: Die Beglaubigung der zuzustellenden Schriftstücke wird gem. § 169 Abs. 2 ZPO von der Geschäftsstelle des Gerichts vorgenommen. Dies gilt auch, soweit von einem Anwalt eingereichte Schriftstücke nicht bereits von diesem beglaubigt wurden. Sie können...


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