Mahnbescheid und Folgeanträge maschinell lesbare Form, EDA-Datei, De-Mail, beA bis 31.12.2021 und seit 1.1.2022

Seit dem 1.1.2018 besteht die "maschinell-lesbare" Pflicht für Mahnbescheide und Folgean-träge. Die Verpflichtung zur Einreichung der maschinell-lesbaren Anträge im Mahnverfahren nach § 702 ZPO ist nicht zu verwechseln mit einer Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nach § 130a ZPO bzw. § 130d ZPO Fassung seit 1.1.2022 (siehe Synopse Zustellung erV).
 

  1. Sie konnten bis zum 31.12.2021 den "Barcodemahnbescheid" (also den elektronisch-lesbaren Mahnbescheid) auf Papier ausdrucken und dem...

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