Versäumte Einspruchsfrist aufgrund nationaler Covid-19-Regelungen

Es ging um eine um einige Tage versäumte Einspruchsfrist gegen einen europäischen Zahlungsbefehl (europäischen Mahnbescheid) in der Coronazeit von März 2020 bis Mai 2020. Ein österreichisches Versicherungsunternehmen beantragte einen euopäischen Zahlungsbefehl gegen eine deutsche natürliche Person. Dieser deutsche Bürger legte aufgrund der Coronamaßnahmen verspätet Einspruch ein, konnte also die 30 Tage Einspruchszeit nicht einhalten. Das vorlegende Gericht wies darauf hin, dass § 1 Abs. 1 des...


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