Der vollstreckbare Anwaltsvergleich

Der vollstreckbare Anwaltsvergleich gem. §§ 796a - 796c ZPO ermöglicht eine frühzeitige Beendigung von Streitigkeiten ohne Einschaltung des Prozessgerichts.

 

  • Erste Voraussetzung für die Vollstreckung eines Anwaltsvergleichs ist, dass ihn Rechtsanwälte im Namen und mit Vollmacht der von ihnen vertretenen Parteien abschließen.
  • Zweite Voraussetzung für die Vollstreckung eines solchen Vergleichs ist gem. § 796a ZPO, dass sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat.
  • Dritte...

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