Abtretung von Lohnansprüchen in einer Ratenzahlungsvereinbarung und Vorgehensweise, wenn Schuldner seine Raten nicht begleicht

Als Gläubiger können Sie sich mit einer Abtretungsunterzeichnung schon frühzeitig den pfändbaren Lohnanteil des Schuldners sichern. Sofern Sie vom Schuldner eine Lohnabtretung, z. B. in einer Ratenzahlungsvereinbarung, vorliegen haben, können Sie sich - im Gegensatz zu einer Lohnpfändung - viel schneller den pfändbaren Lohnanteil des Schuldners sichern. Es wird bei Vorliegen einer Lohnabtretung also kein Vollstreckungsverfahren durchlaufen und mithin kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss...


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