Das Güteverfahren, Verbraucherschlichtungsverfahren - Gebühren und Kosten

Das Güteverfahren ist ein Verfahren zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung nach § 15a EGZPO. Die Landesgesetzgeber haben demnach die Möglichkeit, ein obligatorisches vorprozessuales Güteverfahren einzuführen. Dieses Verfahren hat also nichts mit dem „Gütetermin" oder mit einer „Güteverhandlung" in einem gerichtlichen Rechtsstreit zu tun!

 

Grundsätzlich ist das Güteverfahren in vermögensrechtlichen Streitigkeiten nach § 15a EGZPO bis 750 EUR oder bei Nachbarschaftsstreitigkeiten,...


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