Gebühren im Urkundenprozess

Gem. § 17 Abs. 5 RVG handelt es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten bei:

  1. dem Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren (Vorverfahren bis zum Vorbehaltsurteil) und
  2. dem Nachverfahren bis zum Endurteil.

Sofern beide Verfahren stattfinden, können sämtliche Gebühren in beiden Verfahren entstehen, einmal für das Urkunden-/Wechsel-/Scheckverfahren und einmal für das Nachverfahren (ordentliches Verfahren). Gemäß Nr. 3100 Abs. 2 VV RVG wird lediglich die im Urkunden-/Wechsel- oder Scheckverfahren...


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