Gebühren für die Geltendmachung von Schadenersatz

Möchte der Rechtsanwalt für seinen Mandanten Schadenersatz geltend machen, weil ein Verstoß gegen die Vergabevorschriften vorliegt, sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Das heißt, dass der Rechtsanwalt für ein solches Verfahren die ganz normalen Gebühren des Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG erhält. Der Wert ist grundsätzlich die geltend gemachte Forderung.


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