An- und Abrechnung außergerichtlicher und gerichtlicher Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung

Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung wurden zum 1.8.2013 in § 17 Nr. 1a VV RVG neu geregelt. Es geht also um das vorgerichtliche WBO-Verfahren, das Beschwerdeverfahren und das Verfahren der weiteren Beschwerde.

Eine Geschäftsgebühr für das außergerichtliche WBO-Verfahren wird nach Teil 2 Abschnitt 3 VV RVG, speziell nach Nr. 2302 VV RVG abgerechnet (Betragsrahmengebühr).

 

Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr für eine Tätigkeit im WBO-Verfahren, in denen...


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