Archiv: Wiedereinsetzung durch defekten Nachtbriefkasten oder fehlerhaften Gerichtsstempel

Fall zur Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Der zur Gerichtsakte gelangte Begründungsschriftsatz trägt den Eingangsstempel "Nachtbriefkasten Eing. 6. April 2016" und weist kein Handzeichen auf. Die Beklagten haben geltend gemacht, ihre Prozessbevollmächtigte habe am Abend des 5. April 2016 zwischen 21.35 Uhr und 21.42 Uhr die Berufungsbegründung gleichzeitig mit der in einem zweiten Umschlag befindlichen Berufungsbegründung in einem Parallelverfahren in den Nachtbriefkasten des...


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