Schuldnern telefonisch auf die Nerven gehen

Waren Sie aus Versehen schon einmal zahlungssäumig? Hat Sie der Anbieter, dessen Rechnung Sie nicht bezahlt haben, dann angerufen und gefragt: „Liebe Frau Müller, ich hoffe sehr, Sie sind mit meiner Ware zufrieden. Ist das so?" Und Sie sagen: „Aber ja, Ihre Ware ist ausgezeichnet." Er: „Darf ich dann fragen, warum die Rechnung noch offen ist?" Entweder bereits mit Ihrer Bestätigung, dass die Ware ausgezeichnet ist, spätestens jedoch jetzt beginnen Sie sich zu schämen. Sie fangen an zu stottern:...


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