Schuldner geht bei Nachbarin im Garten "schwarz" arbeiten

Kundenfrage: Ich habe einen Schuldner, der „schwarz“ arbeiten geht. Die Mandantin, bei der er früher auch „schwarz“ arbeiten war, hat angerufen und erklärt, er wäre gerade wieder im Garten der Nachbarn tätig. Ich solle den Gerichtsvollzieher hinschicken, was ich aber für wenig sinnvoll halte. Was sagen Sie?

 

Antwort: Den Gerichtsvollzieher hinzuschicken, ist in der Tat wenig sinnvoll, da Sie wissen müssten, wenn der Schuldner dort tätig ist und ob er an diesem Tag auch sein Geld ausgezahlt...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!