Abgabe von Willenserklärungen gem. § 894 ff. ZPO

Der Schuldner kann auch zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden sein. Die Erklärung gilt als abgegeben, sobald das Urteil die Rechtskraft erlangt hat.

 

Urteile auf Abgabe von Willenserklärungen sind z. B. Urteile in Verfahren auf Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt und Registergericht zur Eintragung, Löschung oder Auflassung. Der Gläubiger kann also das rechtskräftige Urteil der in Frage kommenden Stelle vorlegen und ist dann genauso gestellt, als wenn der Schuldner die...


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