Die Zustellung im Nicht EU-Ausland

Wenn es um die Zustellung in einem Nicht-EU-Land geht, gilt das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965. Eine Übersicht aller Mitgliedsstaaten der Haager Konferenz, die dem Haager Übereinkommen zugestimmt haben (Stand: Januar 2015) finden Sie beim BfJ hier. Daneben finden Sie eine Übersicht aller Nicht-Mitgliedsstaaten, die dennoch das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 akzeptieren.

 

Jeder Staat hat seinen eigenen Hoheitsbereich, in welchem nur er alleiniger Inhaber der Befugnis ist, staatliche...


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