Archiv: Umsatzsteuersenkung Coronazeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 - Übergangsregelung für außergerichtliche, gerichtliche Vergütung, Angelegenheiten

Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt.1 Es wird also nicht nur ein Teil der Mehrwertsteuer für die Gastronomie im Zeitraum 1.7.2020 bis 1.7.2021 gesenkt, sondern für alle anderen auch, lediglich für einen kürzeren Zeitpunkt, nämlich nur bis zum 31.12.2020.

Hinweis! Bundestag und Bundesrat haben am 29.6.2020 dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt und im BGBl. 2020...


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