Stromgeld für Faxe und Drucker oder die "Briefmarke" für die Faxabsendung

Frage: Wir wollen auf "tatsächliche" Auslagen nach Nr. 7003 VV RVG umsteigen. Können wir fürs Faxen pro Fax abrechnen analog zum Preis für die Briefmarke, oder können wir Strom fürs Fax ansetzen?

 

Antwort: Sie kleben keine Briefmarke auf das Fax, also können Sie auch keine Briefmarken - die ja „tatsächlich nicht entstanden" sind - abrechnen. Falls Sie Stromgeld für die Benutzung des Faxes abrechnen wollen, müssten Sie beweisen, wie viel Strom für die Faxe in der jeweiligen Sache entstanden sind....


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