Die Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe, Bezeichnung und einzusetzendes Vermögen

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe ist gem. § 117 ZPO an das Prozessgericht zu stellen. Den Antrag kann jeder Rechtsanwalt stellen, sei es auch nur der Beweisanwalt. Der Antrag ist an keine Frist gebunden und er ist formfrei. Er sollte aber spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt sein.
 

Hinweis! Im Folgenden schreibe ich nur noch über PKH, nicht mehr über VKH. Es würde ein heilloses Durcheinander geben. 

 

Zuständig für den Antrag auf...


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