Die Prozesskostenhilfe (PKH), Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Zunächst einmal ist seit Einführung des EG-Prozesskostenhilfegesetzes vom 30.11.2004 und der Einführung des FGG-RG vom 1.9.2009 Folgendes zu unterscheiden:

 

  1. Prozesskostenhilfe nach der ZPO (§ 114 ZPO ff.),
  2. Verfahrenskostenhilfe nach dem FGG-RG (§ 76 FGG-RG ff.)
  3. EU-Prozesskostenhilfe nach dem EG-Prozesskostenhilfegesetz (§ 1076 ZPO ff.).

 

Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung im Bereich der Rechtspflege. Derjenige, dem Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt...


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