Einholung der Deckungszusage: Gebührenerstattung von Kfz-Versicherung

Die Kosten für die Einholung der Deckungszusage sind Rechtsverfolgungskosten, die unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens vom Versicherer ersetzt werden können. Doch ist hierbei einiges unter Verzugsgesichtspunkten zu beachten.
 

Ein Haftpflichtversicherer hat die Kosten für die Einholung der Deckungszusage zu tragen, wenn er nicht rechtzeitig und korrekt geleistet hat. Denn hätte er korrekt geleistet, wäre eine Anfrage beim Rechtsschutzversicherer des Geschädigten nicht nötig gewesen....


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