Rechtsschutzversicherung - Schiedsgutachterliches Verfahren

Ein Schiedsgutachter wird von der am Wohnsitz des Versicherten zuständigen Rechtsanwaltskammer benannt. Dieser erstellt ein Gutachten darüber, ob der Versicherer den Rechtsschutz zu Recht oder zu Unrecht abgelehnt hat. Diese Kosten sind vom Versicherer zu tragen, wenn der Schiedsgutachter feststellt, dass die Leistungsverweigerung des Versicherers ganz oder teilweise unberechtigt war. Ansonsten muss der Versicherungsnehmer die Kosten des Rechtsanwalts und die des Gutachters tragen.

 

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