Rechtsschutzversicherung - Stichentscheid

Vor einiger Zeit wurde ich gefragt, was es mit dem Stichentscheid auf sich hätte. Lehnt die Rechtsschutzversicherung den Rechtsschutz ab, weil der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Versichertengemeinschaft in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht oder weil die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in einigen Fällen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 18...


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