Falsches Aktenzeichen angegeben, Frist ist aber bereits abgelaufen?

Wurde ein falsches Aktenzeichen angegeben, die Frist zur (nochmaligen) Einreichung des Schriftsatzes (mit korrektem Aktenzeichen) ist aber bereits um?
 

Das dürfte nichts machen, denn die Angabe eines falschen erstinstanzlichen Aktenzeichens steht dem fristgerechten Eingang einer Beschwerdebegründungsschrift nicht entgegen, wenn aufgrund der sonstigen erkennbaren Umstände die Zuordnung zu dem Beschwerdeverfahren zweifelsfrei möglich ist.1 

Sonstige Zuordnung heißt:

  1. Der Schriftsatz enthält ein...

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