Notwendige Aktenzeichen

bei den Amtsgerichten in Zivilsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit:

 

B

Mahnverfahren manuell

00 - .. ... - ..

Besonderheit Mahnverfahren maschinell:
Die ersten beiden Zahlen vor dem Bindestrich bedeuten
die Jahreszahl, in welcher die Sache angelegt wurde
- die zwei Ziffern nach dem ersten Bindestrich bedeuten
die Kennung des jeweiligen Amtsgerichtes und die
vier Ziffern danach bedeuten die fortlaufende Zählung
der Fälle - genauso wie die Zahl oder Zahlen nach dem
letzten Bindestrich

CBürgerliche...

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