Langübersicht der RVG-Anrechnungsvorschriften auf einen Blick nach 2. KostRMoG 1.8.2013

Wir haben folgende Anrechnungsvorschriften zu beachten:

 

Zum Ersten in Teil 2 Vorbemerkung 2.3 Absatz 4 VV RVG 

= Die Anrechnungsvorschrift der Geschäftsgebühren in Verwaltungssachen untereinander.

  • Verwaltungs- und Sozialverfahren nach Wert: Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr für eine Tätigkeit im Verwaltungsverfahren entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf eine Geschäftsgebühr für eine Tätigkeit im...

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