Langübersicht der RVG-Anrechnungsvorschriften auf einen Blick nach KostRÄG 1.1.2021

Wir haben folgende Anrechnungsvorschriften zu beachten:

 

In Teil 2 Vorbemerkung 2.3 Absatz 4 VV RVG 

Betrifft: Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine andere Geschäftsgebühr in Verwaltungssachen. 
 

  • Verwaltungs- und Sozialverfahren nach Wert: Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr für eine Tätigkeit im Verwaltungsverfahren entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf eine Geschäftsgebühr für eine Tätigkeit...

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