Die gerichtliche Mediation

Das Gericht, an dem der Rechtsstreit anhängig ist, kann den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen (z. B. ein gerichtliches Mediationsverfahren). Entscheiden sich die Parteien dazu, ordnet das Gericht das Ruhen des eigentlichen Verfahrens an (§ 278a ZPO). Die Parteien lassen sich für gewöhnlich auch dort von ihren Rechtsanwälten vertreten, denn es sind ja zusammenhängende "Verfahren". 

Das Mediationsverfahren erhält i. d. R. ein...


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