Die Gebühr für das Gutachten

Wenn der Mandant den Rechtsanwalt bittet, ein Gutachten zu erstellen, muss das Gutachten enthalten:

  • eine angeordnete Darstellung des zu beurteilenden Sachverhaltes,
  • die Herausstellung der rechtlichen Probleme,
  • die Stellungnahme von Rechtsprechung und Schrifttum zu diesen Problemen,
  • das eigene Urteil unter Würdigung der Stimmen aus Rechtsprechung und Schrifttum.

 

Der Rechtsanwalt erhält gem. § 34 RVG seine Gebühren für den Auftrag, ein Gutachten zu entwerfen, entweder nach dem BGB oder er schließt...


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