Übergangsvorschriften GKG / Stichtag / In-Kraft-Treten KostRÄG 2021

Die Übergangsvorschriften des Gerichtskostengesetzes sind nicht zu verwechseln mit den Übergangsvorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. 

 

  • Während nach dem RVG als Stichtag grundsätzlich der unbedingt erteilte Auftrag gilt,
  • gilt nach dem GKG als Stichtag der Tag der Rechtshängigkeit der Klage oder des Antrages.

 

Stichtag für das GKG und für das FamGKG ist genau wie für das RVG der 1.1.2021, weil auch das neue GKG aufgrund des KostRÄG 2021 am 1.1.2021 in Kraft trat.1
 

Die...


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