Übergangsvorschriften RVG / Stichtag KostRÄG 2021

In jeder Übergangszeit, d. h. in der Zeit, in der von einem Tag auf den anderen neues Recht in Kraft tritt, wie hier durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (= KostRÄG 2021) zum 1.1.2021, ist es kompliziert zu unterscheiden, welches Recht nun zu welchem Zeitpunkt gilt. 

Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG 2013), welches seit dem 1.8.2013 gilt, wurde zum 1.1.2021 abgelöst durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021).1 

Mithin ist der 1.1.2021 der Stichtag.
 


Es ist...


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